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Verkaufsgmeinschaft SALEM-Frucht GmbH & Co. KG 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Wir liefern ausschließlich
zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Von
diesen Regelungen abweichende Bestimmungen, insbesondere
Einkaufsbedingungen des
Bestellers, erkennen wir nur an, wenn wir sie schriftlich
bestätigt haben.
2. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung
sämtlicher Forderungen,
insbesondere Saldoforderungen, die uns aus der
Geschäftsbedingung zustehen.
3. Der Besteller darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr weiterveräußern.
Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderung
aus der Weiterveräußerung ab. Er ist auf unser
Verlangen hin verpflichtet, seinen Abnehmern die
Abtretung bekannt zu geben und uns die
zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Erwerber
erforderlichen Auskünfte zu erteilen
und die Unterlagen auszuhändigen.
Der Besteller ist zur Einziehung der Forderung aus der
Weiterveräußerung nur ermächtigt,
solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber
ordnungsgemäß erfüllt.
Veräußert der Besteller die von uns gelieferte
Ware weiter und nimmt die daraus entstehen-
de Forderung in einem mit seinem Abnehmer bestehendes
Kontokorrentverhältnis auf, so ist
die Kontokorrentforderung in voller Höhe an uns
abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an
ihre Stelle der anerkannte Saldo, bei Beendigung des
Kontokorrentverhältnisses der Schluss-
saldo.
Von einer Pfändung, einer Globalzession oder einer
Beeinträchtigung unserer Rechte durch
Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu
benachrichtigen. Der Besteller ist ferner verpflich-
tet, uns unverzüglich über sämtliche
Abtretungsbeschränkungen zu informieren.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die
gesicherten Forderungen um insge-
samt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des
Bestellers verpflichtet, Sicherheiten nach
nach unserer Wahl freizugeben.
4. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Erhalt der Ware ohne
Abzüge zahlbar. Bei Zahlungs-
verzug werden Zinsen in Höhe von 8 % Punkten
jährlich über dem jeweiligen Basiszins (§ 247
BGB) fällig. Der Nachweis eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Die Lieferung erfolgt nach den gesetzlichen EU-Normen.
6. Mängelrügen sind unverzüglich vorzubringen, bei
Übernahme von unserem Lager sofort an
Ort und Stelle. Bei der Übernahme am Empfangsort
unverzüglich nach der Entladung.
Transportschäden müssen protokolliert werden.
Ergänzend zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten die "Geschäftsbedingungen
beim Verkehr mit Obst und Gemüse der
Bundesarbeitsgemeinschaft Gartenbau" in der jewei-
ligen Fassung mit Ausnahme der Schiedsklausel. Im
grenzüberschreitenden Verkehr gelten
allein die "Geschäftsbedingungen für frische,
essbare Gartenerzeugnisse (EWG)".
7. Erfüllungsort für die Lieferung ist Salem.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus dem Vertragsverhältnis ist das für Salem zuständige
Gericht. Dies gilt nur, sofern der Besteller
Vollkaufmann ist oder seinen Sitz außerhalb der
Bundesrepubik Deutschland hat. Wir sind auch
berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu
klagen.
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